NIS 2 - Umsetzungsgesetz – Bin ich betroffen und was muss ich tun?
In entspannter Atmosphäre wird Ihnen beim Businessfrühstück die NIS 2 – Richtlinie nähergebracht, welche wichtigen Änderungen und erweiterte Pflichten für Unternehmen in Bezug auf die Cybersicherheit mit sich bringt.
Das NIS 2 - Umsetzungsgesetz wurde aufgrund zunehmender und neuer Angreifer sowie Bedrohungen erlassen, um den Kreis der betroffenen Unternehmen zu erweitern und den Sicherheitsstandard an die aktuelle Lage anzupassen. Es verpflichtet mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Neben der Mindestanzahl an Mitarbeitern muss das Unternehmen, um betroffen zu sein, aus einer der folgenden Branche stammen: Energie, Wasserwirtschaft, Gesundheit, Lebensmittel, Chemie, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Abfall, digitale Infrastruktur, Transport, Finanzen, Weltraumtechnik oder Forschung.
Das NIS 2 - Umsetzungsgesetz wurde dementsprechend so ausgesetzt, dass insgesamt 30.000 Unternehmen in Deutschland betroffen sind. Bei Nichteinhaltung können Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Um besser planen zu können, wird um verbindliche Anmeldung bis zum 13.11.2024 schriftlich unter m.doebbeling@austing-it.de gebeten.
Veranstalter
große Austing GmbH
Bergweg 26
49393 Lohne
E-Mail: info@austing-it.de
Telefon: 04442 9264-0
Webseite: www.austing-it.de/